Eine syrische Familie begehrte die Zuerkennung des Flüchtlingsstatus. Weil eines der Kinder diesen schon hatte, können die eigentlich subsidiär geschützten Angehörigen nun Familienflüchtlingsschutz bekommen.
Überwiegend positiv haben Verbände und Bürgerrechtsorganisationen auf die rechtspolitischen Pläne der Ampel-Koalition und den neuen Koalitionsvertrag reagiert. Einige von ihnen sehen darin eine Reihe ihrer Kern-Forderungen umgesetzt.
Ungarns Regierungschef Viktor Orban fährt seit Jahren einen strikten Anti-Migrations-Kurs. Der EuGH hat ihm deshalb immer wieder die Grenzen aufgezeigt, nun in Bezug auf das "Stop-Soros-Gesetz".
Wenn einem minderjährigen Kind nach einem Asylantrag Schutz gewährt wurde, steht den Eltern ebenfalls Schutz zu, so der EuGH. Dazu reiche es, wenn die Eltern vor der Volljährigkeit des Kindes einen formlosen Antrag stellen.
Drittstaatsangehörige, die mit dem Impfstoff Sinovac geimpft sind, dürfen nicht nach Deutschland einreisen. Der Impfstoff ist nicht auf der Website des Paul-Ehrlich-Instituts gelistet. Diese Anordnung des BMI bestätigte das VG Berlin.
Eine afghanische Ortskraft samt Kernfamilie kann ein Visum zur Aufnahme in Deutschland beanspruchen. Das Ermessen des Auswärtigen Amtes sei hier auf Null reduziert, hat das VG Berlin entschieden.
DAV, RAV, Pro Asyl sowie weitere juristische Verbände fordern die Ministerien auf, zum Schutze der afghanischen Bevölkerung schnell zu handeln. Sie kritisieren das BAMF und fordern vom BMI einen formellen Abschiebestopp.
Der Fall hatte medial für Aufsehen gesorgt: Eine Familie aus Sachsen wurde nach Georgien abgeschoben, obwohl sie hier schon Wurzeln geschlagen hatte. Jetzt muss Sachsen die Familie zurückholen, so das OVG Bautzen.