Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in Massenentlassungsanzeigen gegenüber der Arbeitsagentur Alter oder Geschlecht der Betroffenen anzugeben. Die "Soll-Angaben" seien nach dem Willen des Gesetzgebers nicht verpflichtend, so das BAG.
In Spanien liegt ein Gesetzentwurf zur Arbeitsfreistellung bei Menstruationsbeschwerden auf dem Tisch. Es wäre die erste Regelung dieser Art in Europa. Deutschland sollte sich daran ein Beispiel nehmen, findet Tatjana Volk.
Arbeitnehmerinnen mit Menstruationsbeschwerden sollen in Spanien das Recht bekommen, zu Hause zu bleiben. Der Staat übernimmt das Gehalt. Wäre eine derartiger "Sonderurlaub" auch in Deutschland denkbar? Das BMAS sieht keine Notwendigkeit.
Der europäische Automobilkonzern Stellantis übernimmt den Carsharing-Dienst Share Now aus den Händen von BMW und Mercedes-Benz. Bird & Bird sowie Hogan Lovells sind an der Transaktion rechtsberatend beteiligt.
In einer JVA brach Corona aus, die Beamten wurden daraufhin freigestellt. Diese Zeit wurde mit ihren Überstunden verrechnet. Eine Beamtin wehrte sich dagegen, scheiterte aber vor dem VG.
Nimmt ein Arbeitnehmer seinen Jahresurlaub nicht im laufenden Kalenderjahr, muss der Arbeitgeber ihn über das mögliche Erlöschen informieren. Erst dann beginnt auch die Verjährungsfrist zu laufen, so der EuGH-Generalanwalt.
Orth Kluth baut die Arbeitsrechtspraxis mit einem neuen Salary Partner in Berlin aus. Lukas Stähler, der von Hyazinth wechselt, hat sich der Kanzlei zum 1. Mai angeschlossen.
Klagt ein Arbeitnehmer auf Bezahlung von Überstunden, muss er die auch nachweisen können. Auf das berühmte "Stechuhr-Urteil" kommt es dabei nicht an, so das BAG. Michael Fuhlrott zu einem spannenden Fall und dazu, wie es künftig aussehen wird.