Erfolge und Niederlagen der Rechtsinformatik: Tech to the future

von Constantin Baron van Lijnden

16.09.2017

Große Erwartungen

Dabei geht es durchaus nicht nur um Fragen technischer Machbarkeit. Juristische Lernsoftware etwa, lange Zeit als vielversprechender Anwendungsfall von Legal Tech gepriesen, ist in dieser Hinsicht trivial, spielt im Jurastudium bzw. im Portfolio der großen Repetitorien aber dennoch keine Rolle.

Für Dr. Felix Gantner, der 1993 mit dem Verfassungsrechts-Lernprogramm "CONSTITUTOR" versucht hatte, den Stein ins Rollen zu bringen, liegt das schlicht am fehlenden Anreiz: Die Erstellung guter Lernsoftware sei um ein Vielfaches aufwendiger als die der klassischen juristischen Skripte, und daher für Verlage wirtschaftlich kaum interessant. An den Universitäten seien wirtschaftliche Erwägungen zwar nebensächlich, doch dort brächte die Veröffentlichung etwa eines Fachartikels dem Verfasser weit mehr wissenschaftliches Renommee ein als die Arbeit an einem Lernprogramm.

Aus ähnlichen Gründen ist auch die Entwicklung von LEXML, einer Markup-Sprache für Rechtstexte, gescheitert. 2001 von dem niederländischen Anwalt Murk Muller ersonnen, sollte sie die maschinelle Durchsuchbarkeit von Urteilen, Schriftsätzen, Verträgen usw. vereinfachen, indem markante Angaben wie beispielsweise die Parteien, der Gerichtsstand, das Datum oder die Vertragspflichten mit Tags versehen und so für den Computer erkennbar gemacht werden.

Trotz zahlreicher Unterstützer – LEXML hatte Ableger in vier europäischen Ländern und in den USA vollzog sich mit LegalXML eine ähnliche Entwicklung – konnte sich das Format nie durchsetzen. "Für die Gesamtheit der Rechtsanwender wäre es vorteilhaft gewesen, wenn man angefangen hätte, Dokumente mit XML-tags auszuzeichnen, um die Struktur für einen Computer und für den Datenaustausch ersichtlich zu machen. Aber für jeden Einzelnen hätte es zunächst einmal einige Umgewöhnung und Mehraufwand bedeutet", sagt Muller.

Keine Rechtsberatung à la Second Life

Trotz großer Erwartungen glücklos blieb auch das Kölner Startup "Advopolis", das im Jahr 2000 antrat, die Kanzleiräume deutscher Anwälte in den digitalen Raum zu verfrachten. Nutzer von Advopolis konnten, verkörpert durch einen Avatar, eine dreidimensionale virtuelle Welt à la Second Life navigieren, die dort zur Auswahl stehenden Kanzleien von auf der Plattform registrierten Anwälten betreten, und sich mit diesen per Chat über ihr Anliegen austauschen. Das Projekt wurde ob seines kreativen und aufwändig umgesetzten Konzepts mit etlichen Auszeichnungen prämiert. An der Insolvenz der Betreiber im Jahr 2001 änderte das aber nichts.  

Die einerseits verspielte, andererseits unpersönliche Atmosphäre einer derart inszenierten Rechtsberatung harmonierte offenbar schlecht mit der eher ernsten Stimmungslage, aus der heraus Menschen üblicherweise einen Anwalt aufsuchen. Die Besprechung in einer Fachzeitschrift konstatierte: "Dass in derartigen virtuellen Räumen tatsächlich ernsthafte Rechtsberatung stattfinde, hat der Autor noch nicht erlebt und kann es sich auch nicht recht vorstellen. […] Das Verhältnis vom technischen Aufwand zum erzielten Ergebnis enttäuscht."

Das, immerhin, kann man auch in einem hoffnungsvollen Sinne deuten:  Selbst wenn Computer eines Tages imstande sein sollten, die Anliegen von Mandanten autonom zu bearbeiten, werden diese den persönlichen Kontakt womöglich trotzdem vorziehen. Aber bis es so weit kommt, hat die Ehe zwischen Technik und Jurisprudenz wohl ohnehin noch einige Jubiläen vor sich.

Zitiervorschlag

Constantin Baron van Lijnden, Erfolge und Niederlagen der Rechtsinformatik: Tech to the future . In: Legal Tribune Online, 16.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24561/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen