Staatliche Förderungen, die einen umweltpolitischen Zweck verfolgen, dürfen nicht wegen bestimmter Religionsangehörigkeiten oder Weltanschauungen verweigert werden, hat das BVerwG entschieden.
Das Hamburgische Transparenzgesetz verlangt eigentlich, Zuwendungen mit Namen des Geldgebers und weitere Details offenzulegen. Für die Wissenschaft gibt es aber Ausnahmen, hat das OVG nun entschieden.
Nach einer Trennung tragen Paare ihren emotionalen Streit häufig auf vermögensrechtlicher Ebene aus. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Partner verheiratet waren oder ohne Trauschein zusammenlebten. Auch rechtlich nicht, wie der BGH am…
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