Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, ist erneut mit dem Antrag gescheitert, drei ihrer vier Verteidiger loszuwerden. Das Münchner OLG lehnte ihr Gesuch ab, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Freitag aus Justizkreisen.
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Die Strafanzeige der Angeklagten Beate Zschäpe gegen ihre drei Pflichtverteidiger bleibt ohne Folgen. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat, teilte sie am Mittwoch mit. Damit kann der NSU-Prozess ungehindert weitergehen.
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Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München hat ihre Anwälte Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm wegen Verletzung von Privatgeheimnissen angezeigt.
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Im NSU-Prozess stellen abwechselnd Pflichtverteidiger und Angeklagte Anträge auf Entlassung aus dem Mandat. Doch aus guten Gründen ist es nicht einfach, eine Pflichtverteidigung niederzulegen, erklärt Eren Basar.
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Am Dienstamorgen wurde im NSU-Prozess erneut ein Entpflichtungsantrag gestellt. Diesmal will die Angeklagte Beate Zschäpe ihren Pflichtverteidiger Wolfgang Heer loswerden. Außerdem beantragte sie eine neue Sitzordnung.
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Das OLG München hat den Antrag der drei Anwälte von Beate Zschäpe, Sturm, Heer und Stahl abgelehnt. Sie wollten von ihrer Mandantin entpflichtet werden.
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Im NSU-Prozess haben die Zschäpe-Anwälte Sturm, Heer und Stahl erklärt, ihr Mandat niederlegen zu wollen. Auch die Angeklagte selbst hatte mehrfach versucht, ihre Verteidiger los zu werden. Ein vierter Anwalt kam unlängst hinzu.
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Das OLG München hat den NSU-Prozess am Dienstag unterbrochen und alle drei Verhandlungstermine dieser Woche abgesetzt. Außerdem strich das Gericht zwei weitere Termine im Juli. Es folgte damit teilweise einem Antrag des neuen, vierten Verteidigers…
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