Urteilen ohne anzustecken: Die Justiz plant in Düsseldorf Gerichtsprozesse als Videokonferenzen. In Zivilsachen ist das schon lange möglich, wird nur kaum genutzt.
In Zeiten von Corona kann auch die Justiz nicht mehr weitermachen wie bisher. Doch wie soll der Zugang zum Recht nun gewährleistet werden? Vertreter der Legal Tech Szene wenden sich heute mit einem offenen Brief an Politik und Justiz.
Ein Zivilrichter am AG Hagen verpflichtet alle Prozessbeteiligten Atemschutzmasken zu tragen. Zulässig ist das wohl – aber auch praxistauglich? Und welche Möglichkeiten haben die Gerichte noch?
Der Anwalt in der Kanzlei, der Zeuge im heimischen Wohnzimmer und der Richter alleine mit der Videoanlage im Gerichtssaal: Zivilverfahren können unproblematisch per Videokonferenz geführt werden. Noch ist das aber nicht unbedingt üblich.
Der US-Fahrdienstvermittler Uber darf laut einer Eilentscheidung des LG Köln aus Juli 2019 seine Dienste per UberX App nicht mehr anbieten. Das Verbot wirkt aber nicht, weil immer noch keine Zustellung gelang.
Eine Berufungsbegründung, die ganz offenbar aus Textbausteinen eines anderen Schriftsatzes zusammengeschustert ist, genügt nicht, so das OLG Naumburg. Ein bisschen genauer müsse der Anwalt schon auf das angefochtene Urteil eingehen.
Die Eingangszahlen bei den Zivilgerichten sind seit Jahren rückläufig. Dafür hat die Dauer der Verfahren stark zugenommen. Warum ist das so? Das BMJV sucht Forscher, die die seit langem geforderte unmet-legal-needs-Studie durchführen.