Seit Frühjahr rollt eine Abmahnwelle in Sachen Influencer-Marketing über das Land. Auch Influencer mit relativ wenig Followern müssen beim Verlinken auf Instagram-Accounts von Dritten achtgeben, wie Christian von Strobl-Albeg erläutert.
Der NDR muss bestimmte Äußerungen unterlassen und entfernte dazu einen Videobeitrag aus der Mediathek und der Trefferliste bei Google. Dass der Beitrag aber noch anderweitig verfügbar ist, ist nicht unbedingt Sache des Senders, so der BGH.
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Einem Grundschullehrer wurde fristlos gekündigt, weil er in seinem Youtube-Kanal "Der Volkslehrer" volksverhetzende Videos veröffentlicht haben soll. Eine gütliche Einigung scheiterte jetzt vor dem ArbG Berlin.
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Seit zehn Jahren wehrt ein Produzent sich gegen Musikvideos bei YouTube. Nun verhandelt der BGH darüber, ob die Plattform für Urheberrechtsverletzungen von Usern haftet. Für Marcus Nothhelfer geht es auch um einen praktikablen Rechtsrahmen.
Unternehmen, über deren Dienstleistungen Urheberrechtsverletzungen begangen werden, müssen die Nutzeranschrift herausgeben. Nach Ansicht des OLG zählt dazu die Mailadresse, nicht aber die IP-Adresse und die Telefonnummer.
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Wenn bekannte Meinungsmacher in sozialen Netzwerken Produkte testen und positiv bewerten, kann es sich auch um kennzeichnungspflichtige Werbung handeln. So musste kürzlich Youtuber Flying Uwe 10.500 Euro Bußgeld zahlen. Von Martin Gerecke.
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Unter dem Namen "PietSmiet" streamen fünf junge Männer, wie sie Computerspiele spielen. Nach Auffassung der Landesmedienanstalt brauchen sie dafür eine Rundfunklizenz. Das hat weniger mit Schikane zu tun als mit unzeitgemäßer Gesetzgebung.
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Weil er Videos mit Inhalten des IS ins Internet gestellt hatte, wurde ein 22-Jähriger am Mittwoch vom AG Augsburg wegen Volksverhetzung verurteilt. In den Videos soll unter anderem zum Märtyrertod aufgerufen worden sein.
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