Die Bundesregierung will mit einer Änderung bei der Vergleichsmiete weiter gegen steigende Mieten vorgehen. Opposition und Verbände kritisieren die geplante Regelung.
Mieter müssen ihren Vermieter nicht zusammen mit einer beliebigen dritten Person in die Wohnung lassen, entschied das LG Nürnberg-Fürth. Möchte der Vermieter einen Mangel besichtigen, müsse der Dritte schon vom Fach sein.
Nach Ansicht des VG München muss Airbnb die Daten von Gastgebern, die gegen das Zweckentfremdungsverbot verstoßen, preisgeben. Dem VGH geht das aber zu weit: Die Stadt müsse die Datenherausgabe auf konkrete Anhaltspunkte stützen.
Weil sich durchschnittliche Arbeitnehmer die neu geplanten Wohnungen nicht leisten könnten, versagte das Land Berlin seine Genehmigung dafür. Zu Unrecht, meint das VG Berlin: Das Zweckentfremdungsverbot diene nicht dem Mieterschutz.
Die Politik im rot-rot-grünen Berlin will per Gesetz die Mieten beschränken und einfrieren. Doch am umstrittenen Mietendeckel scheiden sich die Geister, Wohnungswirtschaft und Opposition laufen bereits Sturm.
Eine Frau aus Frankfurt hat ihre Wohnung über Airbnb an Feriengäste vermietet – ohne Genehmigung. Nun muss sie 6.000 Euro Geldbuße bezahlen, bestätigte das OLG Frankfurt am Main.
Einen Mann blenden die Dachpfannen seines Nachbarn angeblich so stark, dass er nur noch mit gesenktem Kopf durch sein Wohnzimmer laufen kann. Das OLG Hamm zu der Frage, wie stark Dachpfannen das Licht reflektieren dürfen.
Die gemeinsame Wohnung "zur Hälfte" an den Lebensgefährten vermieten und Verluste aus Vermietung und Verpachtung erklären? Das FG Stuttgart entschied nun, dass diese Praxis steuerlich nicht anzuerkennen ist.