Weil ein denkmalgeschütztes Berliner Gebäude schon mit Balkonen zugebaut wurde, kann nicht auch noch ein Außenaufzug angebaut werden. Das sei mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar, so das VG. Innen sehe es aber anders aus.
Die Frage, ob selbst genutztes Wohneigentum von Leistungsempfängern "angemessen" groß ist, richtet sich nach der Anzahl der Personen, die darin wohnen. Aber müssen Eltern umziehen, weil die Kinder ausgezogen sind?
Das OVG Berlin-Brandenburg hatte sich an das BVerfG gewandt, weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Zweckentfremdungsgesetzes in Berlin hatte. Doch auch nach mehr als fünf Jahren gibt es keine Antwort in der Sache.
Die Angehörigen müssen nicht schon ein akuter Pflegefall sein, um eine Eigenbedarfskündigung für eine Wohnung im selben Haus zu begründen. Ein fortgeschrittenes Alter ist ausreichend, urteilte das AG München.
Ist eine Reservierungsgebühr von 10.000 Euro schon ein mittelbarer Kaufzwang? Damit und anderen bereicherungsrechtlichen Fragen hatte sich das LG Köln zu befassen.
57 Prozent haben am 26. September in Berlin für die "Enteignung" von "Deutsche Wohnen und Co." gestimmt, jetzt wird es ernst mit dem Vergesellschaftungsgesetz. Worauf es dabei juristisch vor allem ankommt, erläutert Tim Wihl.
Sollten große Wohnungsunternehmen enteignet werden? Darüber hat Berlin am Sonntag abgestimmt. Das Ergebnis steht nun fest, rechtlich bindend ist die Entscheidung für die Politik jedoch nicht. Sie steht aber unter Zugzwang.
Im September soll es in Berlin zum Volksentscheid "Deutsche Wohnen und Co enteignen" kommen. Der Berliner Senat führt in der amtlichen Mitteilung dazu die extrem hohen Kosten dieser Forderung auf, was die Initiative verhindern will.