Im Kampf gegen die hohen Infektionszahlen wurden neue Maßnahmen angekündigt. Sie werden sicherlich die Gerichte genauso beschäftigen, wie die bisherigen Maßnahmen auch. Fast alle Bereiche der Gesellschaft sind betroffen.
Viele Gasthäuser sind für den Fall versichert, dass sie vorübergehend schließen müssen. Wegen Corona wollen die Versicherungen aber oft nicht zahlen, so dass nun viele Fälle vor Gericht landen. Dort hat nun erneut ein Wirt gewonnen.
Um rund eine Million Euro ging es in dem Verfahren über die Corona-Betriebsschließung der Paulaner-Gaststätte Nockherberg gegen die Allianz-Versicherung. Kurz vor der Urteilsverkündung hat man sich nun doch geeinigt.
"Geschäftsführerin", "Schuldnerin", "Verbraucherin": Im Referentenentwurf zur Reform des Insolvenzrechts wurde die weibliche Form verwendet. Nun hat das Kabinett den Entwurf beschlossen – allerdings in männlicher Form.
Die Bundesregierung will Geldwäsche effektiver verfolgen. Am Mittwoch beschloss das Kabinett einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Künftig soll jede Straftat Vortat der Geldwäsche sein können.
Die Linksfraktion hat die Rolle des Bundestags beim Handelsabkommen Ceta per Organklage angegriffen. Diese könnte jedoch unzulässig sein, wenn die Fraktion nur die Verletzung von Rechten des Bundestags geltend macht.
Die Behörden in NRW wollen unbedingt Sonntagsöffnungen für Geschäfte erreichen und regeln diese fleißig immer wieder aufs Neue. Das OVG kritisiert dieses Vorgehen seit Wochen - und kippte nun wieder eine Regelung zur Ladenöffnung.
Jubel im Münchner Augustiner-Keller: Das LG München I verurteilte die Bayerische Versicherungskammer zu einer Millionenentschädigung an den Gastwirt. Der Versicherer hatte sich geweigert, für die Corona-bedingte Betriebsschließung zu zahlen.