Die Berichte über die Arbeit der Wirtschaftsprüfer von EY im Fall Wirecard bleiben geheim. Der BGH hat eine Beschwerde des Untersuchungsausschusses als unzulässig verworfen, weil dieser mittlerweile aufgelöst ist.
Hornbach Holding plant eine vollständige Übernahme mit anschließendem Delisting der Tochtergesellschaft Hornbach Baumarkt. Den Aktionären werden 47,50 Euro je Anteilsschein geboten. Gleiss Lutz und Hogan Lovells beraten rechtlich.
Die Kündigung von Verträgen mit der Niederlassung einer iranischen Bank durch eine Tochtergesellschaft der Deutschen Telekom könnte rechtswidrig gewesen sein. Zu dieser Einschätzung ist der EuGH gelangt.
Jedes Kind würde dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sicherlich zustimmen. Dieser entschied heute, dass Spielwarenläden zum täglichen Bedarf gehören. Was für Erwachsene Schnittblumen oder Bücher seien, sei für Kinder Spielzeug.
Die Wirecard-Pleite zieht eine Welle von Zivilprozessen nach sich. Der Insolvenzverwalter will zwei Jahresbilanzen des Unternehmens annullieren lassen. Das könnte unerfreuliche Folgen für Aktionäre und Fiskus mit sich bringen.
Der Lebensmittelkonzern Kraft Heinz übernimmt die Anteile der bisherigen Investoren und wird Mehrheitseigner bei Just Spices. Latham & Watkins, Skadden, Heuking, Lutz Abel und YPOG begleiten den Deal.
Der Chemiekonzern Bayer hat Erfolg in einem Rechtsstreit um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Jetzt blicken die Leverkusener gespannt auf eine Grundsatzentscheidung des obersten US-Gerichts, die für Montag erwartet wird.
Überraschung im Prozess gegen Cum-Ex-Whistleblower Eckart Seith. Das Obergericht Zürich gibt den Anträgen der Verteidiger statt und bricht die Berufungsverhandlung ab.