Im Münchener Wirecard-Prozess geht das Duell zwischen Markus Braun und dem Kronzeugen der Anklage weiter. Banktransaktionen sollen Brauns Unschuld belegen.
Der frühere Vorstandschef von Wirecard macht weitere Angaben im Prozess vor dem LG München und widerspricht der Aussage des Kronzeugen der Anklage im Hinblick auf Erlöse aus dem Geschäft mit Drittpartnern.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat der ehemalige Wirecard-Vorstandschef Markus Braun einen Milliardenbetrug mitzuverantworten. Braun selbst beteuert vor Gericht seine Unschuld.
Ein Anleger, der im Zuge der Wirecard-Insolvenz Verluste erlitt, hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung der BaFin. Das OLG Frankfurt a.M. bestätigt mit einem Beschluss die Entscheidung der Vorinstanz.
Im Wirecard-Prozess hat nur einer der drei Angeklagten die Vorwürfe des Milliardenbetrugs gestanden. Doch dieser Kronzeuge der Anklage soll Daten in großem Umfang vernichtet haben.
Hatte der frühere Wirecard-Vorstandschef Markus Braun Kenntnis von Manipulationen im Drittpartnergeschäft? Sein Verteidiger fordert vom Kronzeugen Sachbelege für dessen Anschuldigungen.
Die Verteidigung zweier Angeklagter im Wirecard-Verfahren ist mit Anträgen auf eine Aussetzung des Verfahrens gescheitert. Damit kommt es nicht zu einer Neuansetzung der Hauptverhandlung.
"Welchen Vorteil hatten Sie davon?". Diese Frage wirft der Vorsitzende Richter im Wirecard-Prozess auf. Kronzeuge Oliver Bellenhaus legt seine Bezüge offen und erklärt, warum er keine Aktien des Unternehmens hielt.