In der Münchener JVA Stadelheim beginnt der Prozess gegen drei ehemalige Manager von Wirecard. Geklärt werden soll unter anderem, ob dem Ex-CEO Markus Braun die Rolle des Täters oder des Opfers zukommt.
Aktionäre des insolventen Technologiekonzerns Wirecard können keine Schadensersatzansprüche als Forderungen an den Insolvenzverwalter richten. Das LG München I hat eine Klage von Union Investment abgewiesen.
Der Strafprozess gegen den früheren Wirecard-Vorstandschef Markus Braun und zwei weitere Manager beginnt am 8. Dezember in der JVA München-Stadelheim. Zunächst sind 100 Verhandlungstage terminiert.
Die Anklage gegen Markus Braun und zwei Mitangeklagte in einem Strafverfahren zum Wirecard-Komplex wird zur Hauptverhandlung zugelassen. Dem Trio wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem gewerbsmäßigen Bandenbetrug vor.
Der ehemalige Vorstandsvorsitzende des mittlerweile insolventen Unternehmens Wirecard wird nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Eine entsprechende Entscheidung fällte das OLG München.
Das LG München I hat einen Arrestbefehl über 35 Millionen Euro gegen eine Beteiligungsgesellschaft von Markus Braun aufgehoben. Ein weiterer Vermögensarrest über 140 Millionen Euro wurde indes bestätigt.
Erfolg für den Ex-Wirecard-Vorstandsvorsitzenden Markus Braun in der juristischen Auseinandersetzung um den Umfang einer Managerhaftpflichtversicherung: Das OLG Frankfurt bestätigte eine Eilentscheidung aus dem vergangenen November.
Der ehemalige Wirecard-COO Jan Marsalek gilt als Strippenzieher im Bilanzskandal. Seit knapp zwei Jahren ist er auf der Flucht und wird in Russland vermutet. Einem Bericht zufolge hat die Münchner Justiz Russland um Rechtshilfe gebeten.