Im Wirecard-Prozess könnte der bislang schweigsame dritte Angeklagte, Ex-Buchhalter Stephan von Erffa, in den kommenden Wochen aussagen. Zunächst ist aber ein Rechtsgespräch vereinbart.
Zu einem bereits laufenden zivilrechtlichen Musterprozess kommt kein weiteres Verfahren gegen Ex-Wirecard-CEO Markus Braun. Das hat das Bayerische Oberste Landesgericht entschieden.
Drei ehemalige Spitzenmanager stehen im Wirecard-Prozess vor Gericht: Zwei beschuldigen sich gegenseitig, der dritte schweigt bisher. Doch nun könnte Bewegung in das Mammutverfahren kommen.
Als zweiter Angeklagter im Wirecard-Prozess erwägt nun auch Stephan von Erffa ein Geständnis abzulegen. Im Gegenzug stellt das Gericht eine verkürzte Haftstrafe in Aussicht, aber nur unter einer Voraussetzung.
Michael Jaffé wirft ehemaligen Vorständen und einem Aufsichtsratsmitglied von Wirecard Pflichtverletzungen vor. In einer Zivilklage fordert er einen dreistelligen Millionenbetrag. Ein Termin für die Entscheidungsverkündung steht bereits fest.
Nach 100 Verhandlungstagen herrscht im Wirecard-Prozess vor dem LG München I ein Reizklima. Ein Verteidiger von Markus Braun wirft dem Gericht Verschleierung vor.
Oliver Bellenhaus, ehemaliger Statthalter von Wirecard in Dubai, kommt nach mehr als drei Jahren in U-Haft frei. Der Haftbefehl gegen ihn wurde gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt.
Es bleibt dabei: Die BaFin haftet nicht für Kursverluste, die bei Wirecard-Investments entstanden sind. Der BGH weist die Nichtzulassungsbeschwerde eines betroffenen Anlegers zurück.