Zu Unrecht verurteilt? Eine Gruppe von Strafrechtslehrern will gemeinsam mit Anwälten und Jurastudenten Fehlurteile systematisch untersuchen und - wenn nötig - Wiederaufnahmeverfahren erwirken. Kirstin Drenkhahn ist Mitinitiatorin.
Kurz vor der Sommerpause hatten sich Union und SPD auf weitere Möglichkeiten der Wiederaufnahme von Verfahren zu Ungunsten des Angeklagten geeinigt. Nun hofft eine Initiative, das Gesetz auf den letzten Metern verhindert zu können.
In seiner letzten Sitzung vor der Bundestagswahl 2021 hat der Bundesrat noch einige rechtspolitisch relevante Gesetze beschlossen. Es ging um Wiederaufnahme nach Freispruch, Kommunikation mit Gerichten und Transparenz für Abgeordnete.
Trotz Freispruchs soll Mordverdächtigen künftig ein neuer Prozess drohen können, wenn es im Nachhinein neue Beweise gibt. Das hat die GroKo beschlossen, einige Länder wollen das Vorhaben aber nun bremsen.
Kurz vor der Sommerpause hat der Bundestag eine Flut von Gesetzen beschlossen. Für besonderen Unmut bei der Opposition sorgt neben einer StPO-Änderung auch eine erneute Erweiterung im IfSG, die die Fortgeltung von Corona-Verordnungen betrifft.
Auf das Strafrecht kommt eine wesentliche Änderung zu. Wer freigesprochen wurde, dem soll bei neuen Beweisen und Mordverdacht ein weiterer Prozess drohen. Der Strafrechtler Jörg Eisele sagt, das geht sogar rückwirkend.
Gerichtsverfahren wegen schwerster Verbrechen sollen neu aufgerollt werden können, wenn neue Beweise auftauchen. Aber geht das ohne Grundgesetzänderung? Das BMJV hat der Mitwirkung an dem Vorhaben eine Absage erteilt.
Das BMJV prüft, ob Mörder nach einem rechtskräftigen Freispruch unter bestimmten Voraussetzungen doch noch verurteilt werden können. Aus Sicht des DAV verstößt das gegen das im Grundgesetz verankerte Doppelbestrafungsverbot.