Verfassungsrechtliche Lehrstunde für das OLG Frankfurt und den GBA: An einen Antrag auf Wiederaufnahme nach festgestelltem Verstoß gegen die EMRK durch den EGMR dürfen keine unmöglichen Anforderungen gestellt werden, entschied das BVerfG.
Am Freitag veröffentlicht das BVerfG einen mit Spannung erwarteten Beschluss: Eine wegen Mordes Verurteilte pocht auf Wiederaufnahme ihres Prozesses, nachdem der EGMR die Befangenheit eines Richters gerügt hatte.
Der Zweite Senat bescherte dem Land eine Haushaltsdebatte, Wiederholungswahlen in Berlin und viele enttäuschte Cannabis-Freunde. Neben neuen Kolleginnen und Kollegen gab es auch einen neuen Adler – und Schüsse aus dem Luftgewehr.
Bei Bürgerrechtlern und liberalen Rechtspolitkern ist die Erleichterung über das Ende im "Wiederaufnahme-Streit" groß. Zu Recht. Das BVerfG hat zum Mehrfachverfolgungsverbot eine Entscheidung von bemerkenswerter Klarheit getroffen.
Das Urteil des BVerfG zur Wiederaufnahme nach rechtskräftigem Freispruch hat geteilte Reaktionen hervorgerufen. Während die Anwaltschaft jubelt und der Bundesjustizminister sich bestätigt fühlt, reagieren Unionspolitiker enttäuscht.
Rechtskräftig freigesprochene Mordverdächtige müssen nicht ein Leben lang damit rechnen, dass ihr Strafverfahren bei neuer Beweislage wieder aufgerollt wird. Das BVerfG erklärte die entsprechende Regelung in der StPO für verfassungswidrig.
Manfred Genditzki saß 13 Jahre zu Unrecht im Gefängnis für einen Mord, der womöglich gar keiner war. Im neu aufgerollten Prozess sprach das LG München I ihn nun frei. Auch eine Entschädigung wird er erhalten.
Im "Badewannenmordfall" geht es um einen Mann, der über 13 Jahre in Haft war – für einen Mord, den es wohl nie gab. Der Fall gibt Anlass, der Fehlurteilsforschung endlich zuzuhören, meint Katharina Reisch.