Ein Londoner Gericht hat den formellen Auslieferungsbeschluss gegen Julian Assange an die USA erlassen. Nun liegt das Schicksal von Assange in der Hand der britischen Innenministerin.
Wer auf Korruption oder Umweltverstöße im eigenen Unternehmen hinweist, soll besser vor einer Kündigung geschützt werden. Das BMJ hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, er geht über die Vorgaben des EU-Rechts hinaus.
Arbeitnehmer müssen DSGVO-Auskunftsansprüche konkret bezeichnen, sonst ist die Klage unzulässig. Arbeitgeber können die Auskunft zum Schutz von Whistleblowern verweigern – die Voraussetzungen sind aber noch unklar, weiß Dominik Sorber.
Das Zürcher Obergericht hebt ein Urteil gegen Eckart Seith sowie zwei Mitarbeiter einer Schweizer Bank auf und verweist das Verfahren an die Vorinstanz zurück.
Weder die alte noch die neue Bundesregierung haben es geschafft, die Whistleblower-Richtlinie rechtzeitig in nationales Recht umzusetzen. Whistleblower stehen dennoch nicht gänzlich schutzlos da, meinen Laura Feldner und Mario Merget.
Die Vorwürfe der Whistleblowerin Frances Haugen rücken Facebook/Meta erneut in den öffentlichen Fokus. Ein Pensionsfonds aus Ohio verklagt den Konzern jetzt mit Verweis auf erlittene Kursverluste.
Die USA kämpfen weiter für die Auslieferung von Julian Assange. Der Wikileaks-Gründer sitzt seit mehr als zwei Jahren in London in Haft. Seine Unterstützerinnen und Unterstützer hoffen auf eine Kehrtwende im Prozess.
Bis Mitte Dezember müssen die EU-Länder die Richtlinie zum Hinweisgeberschutz umsetzen. Beim deutschen Gesetzentwurf gibt es Nachholbedarf, meinen Hans-Hermann Aldenhoff und Sascha Kuhn - vor allem im Arbeitsrecht und bei der DSGVO.