Ein Insolvenzverwalter auf dem Gebiet des Kartellrechts. Richter als Wettbewerbsökonomen. Der Fall Schlecker ist mehrdimensional. Am Dienstag verkündet der BGH sein Urteil. Fabian Stancke und Dominika Wojewska blicken voraus.
Der Hamburger Konzertveranstalter Atug Ünül will im Großen Saal der Elbphilharmonie Veranstaltungen durchführen. Bisher wurde ihm das von Seiten der Elbphilharmonie verwehrt. Zu Recht, wie das LG entschied.
Im Juli dieses Jahres hatte das BKartA die überragende marktübergreifende Bedeutung Amazons für den Wettbewerb festgestellt. Nun wird die Behörde zwei laufende Missbrauchsverfahren erweitern.
Wirbt ein Hersteller mit dem Attribut "klimaneutral" für ein Produkt, kann dies zur Irreführung bei Verbrauchern führen. Das OLG Frankfurt untersagt einem Unternehmen die Verwendung eines entsprechenden Logos.
Der chinesische Konzern Cosco will sich an einem Containerterminal im Hamburger Hafen beteiligen. Die Fachministerien winken ab, das Kanzleramt hat hingegen keine Bedenken.
Im Rechtsstreit um die Auslegung eines Vertrages zur Nutzung der Bezeichnung "Spezi" hat das LG München I zugunsten von Paulaner entschieden. Eine im Jahr 1974 mit dem Wettbewerber Riegele getroffene Vereinbarung besteht fort.
Nachdem der BGH im Juni den Weg für eine Sammelklage geebnet hatte, bemühen sich erneut vermeintlich von einem LKW-Kartell Geschädigte vor dem Landgericht München I um Schadensersatz.