Die deutsche Rechtsprechung zu Links und Framing ist für Nutzer schwer nachzuvollziehen. Teilweise Klärung könnten zwei anhängige EuGH-Verfahren liefern. Doch eigentlich ist dies Aufgabe des europäischen Gesetzgebers, meint Sascha Abrar.
Artikel lesen
Zwei Kondomhersteller streiten über den Slogan auf ihrer Verpackung. Spricht der für einen "Mehrfachgebrauch"? Und muss ein Werbespruch für Kondome eindeutig sein - oder geht auch witzig? Das LG scheint sich seine Meinung gebildet zu haben.
Artikel lesen
Die deutschen Verbraucherschützer wollen u.a. den Werbeslogan "Facebook ist und bleibt kostenlos" verbieten lassen. Sie halten nicht nur die Werbung mit einer kostenlosen Dienstleistung für rechtswidrig.
Artikel lesen
Ausländische Mediziner dürfen für eine in ihrer Heimat erlaubte Kinderwunsch-Behandlung per Eizellspende werben - und dabei auch darauf hinweisen, dass deutsche Ärzte die vorbereitende Hormonbehandlung vornehmen.
Artikel lesen
Von wegen "wohl bekomms". Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden, hat das LG Ravensburg entschieden. Und unterstellt dem "mündigen Verbraucher" dabei recht wenig Verstand, meint Christian Robertz.
Artikel lesen
Das LG Frankfurt soll die Frage klären, wer damit werben darf, dass er den ersten Intimrasierer im Miniformat entwickelt hat. Es streiten sich vabelle cosmetics, die vertreten durch Brandi Klage eingereicht hat, und Procter & Gamble.
Artikel lesen
In einen Werbeprospekt mit Antwort-/Bestellkarte müssen eine Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular aufgenommen werden. Das hat das LG Wuppertal in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Musterverfahren entschieden.
Artikel lesen
Die Monopolkommission hat ein Sondergutachten zum Ministererlaubnisantrag zur Fusion von Edeka und Kaiser's Tengelmann veröffentlicht. Sie empfiehlt, die Erlaubnis nicht zu erteilen. Das letzte Wort hat jedoch Wirtschaftsminister Gabriel.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.