Das Prinzip ist simpel: Tickets für beliebte Fußballpaarungen aufkaufen und sehr viel teurer weiterverkaufen. Mit einem solchen Geschäftsmodell hat es für eine Online-Plattform vor dem LG München I nun aber gekracht.
Der Feinkosthersteller Appel darf - genau wie Käpt'n Iglo - für seine Fischprodukte mit einem älteren Mann mit Bart und Mütze werben. Verwechslungsgefahr mit dem berühmten Fischstäbchen-Botschafter bestehe nicht, so das LG München I.
Die Pharmafirmen Teva und Cephalon sollen 60,5 Millionen Euro Strafe zahlen, weil sie mit Absprachen eine Arznei gegen Schlafstörungen künstlich teuer gehalten haben sollen. Dies teilte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager mit.
Der EuGH hat entschieden, vor welchen Gerichten man sich gegen Geschäftspraktiken von Online-Plattformen wehren kann. Ein Hotel aus Schleswig-Holstein kann die niederländische Plattform Booking.com demnach in Deutschland verklagen.
Der Gesetzgeber will Verbraucher in Zukunft besser vor falschen Bewertungen im Online-Handel schützen. Das ist gut für die Kunden, meinen Martin Gerecke und Nils Graber. Aber für die Händler wäre mehr drin gewesen.
Nutzt Amazon Daten auf seiner Handelsplattform, um Drittanbieter auszubooten und sich Vorteile zu verschaffen? Die EU-Wettbewerbshüter beantworten die Frage nach einer ersten Untersuchung mit einem klaren Ja.
Das Kartellamt nimmt Amazon und Apple ins Visier. Hintergrund sind Vereinbarungen, wonach Markenhersteller erreichen können, dass Dritthändler vom Amazon-Marktplatz ausgeschlossen werden, wenn sie selbst Amazon beliefern.
Das LG Dortmund hat ein überraschendes Urteil zum Kartellschadensersatz gefällt: Um die Schadensersatzhöhe zu schätzen, brauche es keine Sachverständigen. Ein Novum? Durchaus, wie Marcel Nuys und Florian Huerkamp erläutern.