Das LG München I hat der Klage eines Umweltvereins gegen einen Automobilhersteller aus München wegen irreführender Werbung stattgegeben. Dem Hersteller wurde die streitgegenständliche Werbung untersagt.
Tausende platzieren auf ihren Internetseiten Links zu Produkten bei Amazon - und verdienen mit, wenn jemand etwas kauft. Für schwarze Schafe unter seinen Werbe-Partnern trägt der Online-Händler keine Verantwortung, so der BGH.
Der chinesische Autohersteller Nio darf seine Modelle nicht mit dem Zusatz "ES6" und "ES8" bewerben. Es bestehe Verwechslungsgefahr zu den Audi-Modellen "S6" und "S8", wie das LG München I entschied.
Wirbt ein Hersteller mit dem Attribut "klimaneutral" für ein Produkt, kann dies zur Irreführung bei Verbrauchern führen. Das OLG Frankfurt untersagt einem Unternehmen die Verwendung eines entsprechenden Logos.
Notare dürfen sich in der Öffentlichkeit neben ihrer Amtsbezeichnung nicht gleichwertig "Mediator" nennen. Das erwecke sonst den Eindruck, Mediation gehöre normalerweise nicht zum Beruf des Notars, erklärte der BGH.
Verschicken Unternehmen trotz eines Widerspruchs Werbemails an Kunden, greifen sie unzulässig in deren Privatsphäre ein. Zudem sei der Widerspruch an keine bestimmte Form gebunden. Das hat das AG München klargestellt.
Der seit so vielen Jahren umstrittene § 219a StGB zum Werbeverbot für Abtreibung ist nun Geschichte. Die Ampel jubelt, auch die Linke begrüßt den Schritt - die übrige Opposition reagiert empört.
Bei der ersten Lesung Justizminister zur geplanten Abschaffung von § 219a StGB gab es Jubel und Kritik. Justizminister Marco Buschmann warb stark für die Pläne und nannte die aktuelle Rechtslage "absurd".