Der chinesische Autohersteller Nio darf seine Modelle nicht mit dem Zusatz "ES6" und "ES8" bewerben. Es bestehe Verwechslungsgefahr zu den Audi-Modellen "S6" und "S8", wie das LG München I entschied.
Wirbt ein Hersteller mit dem Attribut "klimaneutral" für ein Produkt, kann dies zur Irreführung bei Verbrauchern führen. Das OLG Frankfurt untersagt einem Unternehmen die Verwendung eines entsprechenden Logos.
Notare dürfen sich in der Öffentlichkeit neben ihrer Amtsbezeichnung nicht gleichwertig "Mediator" nennen. Das erwecke sonst den Eindruck, Mediation gehöre normalerweise nicht zum Beruf des Notars, erklärte der BGH.
Verschicken Unternehmen trotz eines Widerspruchs Werbemails an Kunden, greifen sie unzulässig in deren Privatsphäre ein. Zudem sei der Widerspruch an keine bestimmte Form gebunden. Das hat das AG München klargestellt.
Der seit so vielen Jahren umstrittene § 219a StGB zum Werbeverbot für Abtreibung ist nun Geschichte. Die Ampel jubelt, auch die Linke begrüßt den Schritt - die übrige Opposition reagiert empört.
Bei der ersten Lesung Justizminister zur geplanten Abschaffung von § 219a StGB gab es Jubel und Kritik. Justizminister Marco Buschmann warb stark für die Pläne und nannte die aktuelle Rechtslage "absurd".
Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB freigemacht, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Ganz unreguliert bleibt die Werbung aber nicht.
Wer sein Rezept bei DocMorris einlöste, dem winkten 2015 große Preise. Ein solches Gewinnspiel darf die niederländische Versandapotheke aber nicht nochmal veranstalten, entschied nun der BGH.