Verbraucher müsse Kaffeekapseln mit Pulverkaffee vergleichen können, so der BGH. Deswegen reiche es nicht aus, wenn nur die Stückzahl der Kapsel, nicht aber ihr Grundpreis auf der Verpackung angegeben wird.
Axel Springer klagt erneut gegen Internet-Werbeblocker. Und wieder gegen Eyeo. Dabei hat das Medienhaus 2018 vor dem BGH verloren. Jetzt stützt Springer sich nicht mehr auf Wettbewerbs-, sondern auf Urheberrecht. Doch auch das ist nicht neu.
Die Influencerin Pamela Reif muss ihre Posts in Zukunft als Werbung kennzeichnen. Auch solche, die sie "privat" hochlädt. Denn eine Differenzierung zwischen privat und geschäftlich sei gar nicht möglich, so das LG Karlsruhe.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Zeitschrift Computer Bild das Konterfei von Jan Böhmermann zur Bebilderung eines Texts über HD-Receiver verwenden durfte. Bei der Entscheidung kam der Zeitschrift ein Wortspiel in der Überschrift zugute.
Die deutschen Athleten haben bei den Olympischen Spielen künftig mehr Freiheiten bei der Vermarktung ihrer Person. DOSB und IOC haben sich gegenüber dem BKartA zu einer Öffnung der Werbebeschränkungen verpflichtet.
Das OLG Köln traut Verbrauchern zu, den Unterschied zwischen der Diagonalen und der Höhe erkennen zu können. Es sei deshalb nicht unlauter, die Größe eines Teddybären in der Werbung als Diagonale anzugeben.
Im Influcener-Marketing-Streit ließ das LG München I eine Tendenz durchblicken - und die spricht für Cathy Hummels. Schließlich müsse den Followern klar sein, dass es sich bei ihrem Account um eine kommerzielle Aktivität handle.
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Wann müssen Influencer ihre Produktpräsentationen als Werbung kennzeichnen? Am Montag beginnt in München ein Verfahren, durch das sich eine völlig verunsicherte Branche Klarheit erhofft, wie Sabrina Dücker und Nele Todsen zeigen.
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