Reichen zwölf Prozent Champagner aus, um Eis als "Champagner Sorbet" zu bezeichnen? Es kommt auf den Geschmack an, meint der EuGH. Ulrike Grübler erläutert, was der BGH nun im Rechtsstreit um das Aldi-Dessert beachten muss.
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Nutzt ein Sorbet, dem zwölf Prozent Champagner beigemischt sind, das Ansehen der Champagnerbauern aus, wenn es als "Champagner-Sorbet" verkauft wird? Der Generalanwalt hat zu der Frage nun seine Schlussanträge vorgelegt.
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Deutsche Weine dürfen mit dem Wort "Superior" beschriftet werden, obwohl dies sonst bestimmten spanischen und portugiesischen Weinen vorbehalten ist. Der Durchschnittsverbraucher irre nicht über die Herkunft des Weines.
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