Ein weinhaltiges Getränk, das mit Bockbierwürze versetzt wurde, ist kein Glühwein, so das LG München I. Das Getränk habe einen deutlich zu hohen Wassergehalt. Die Bezeichnung als "Glühwein" sei daher irreführend für Verbraucher.
Ein Winzer-Grundstück ist so sehr von der Steinschlaggefahr ausgehend von einem Nachbargrundstück betroffen, dass der Weinbau eingestellt wird. Schadensersatz gibt es dafür aber nicht.
Zum neunten Mal findet in Osann-Monzel der Weinrechtstag statt. Was das eigentlich ist und was man als Juristin oder Jurist im Weinrecht so macht, verrät Christian Schwörer im Interview.
Am Hals einer Sektflasche muss eine Folie sein, so sieht es das Europarecht vor. Vor dem VG Trier ist ein Winzer mit seiner Klage hiergegen jetzt gescheitert.
Darf ein Schaumwein als Produkt aus Italien beworben werden, obwohl die Verarbeitung von Grundwein zu Schaumwein in Spanien erfolgt? Das OLG Frankfurt findet, das geht – und wies die Beschwerde eines Weinherstellers zurück.
Wer einen amtlich geprüften Qualitätsriesling verkaufen will, darf seinen Wein nicht mit Zucker süßen. Dies gilt laut BVerwG auch dann, wenn der Zucker eigentlich hätte zu Alkohol vergären sollen.
Ein Weinbauer hat nicht angegeben, dass er Zucker zu seinem Rieslingwein hinzugegeben hat. Die Rücknahme des Qualitätssiegels war deswegen rechtens, so ein OVG. Denn mit Zucker dürfe nur der Alkohol- und nicht der Süßegehalt erhöht werden.
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Reichen zwölf Prozent Champagner aus, um Eis als "Champagner Sorbet" zu bezeichnen? Es kommt auf den Geschmack an, meint der EuGH. Ulrike Grübler erläutert, was der BGH nun im Rechtsstreit um das Aldi-Dessert beachten muss.
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