Glühwein, Plätzchen, Heiterkeit: Die Weihnachtszeit ist da und bringt nicht nur Festlichkeit, sondern auch rechtliche Stolpersteine mit sich. Hier ist der arbeitsrechtliche How-to-Guide mit acht Tipps für Weihnachtsfeiern.
Zum zweiten Mal infolge steht uns eine Weihnachtszeit unter Pandemiebedingungen bevor. Was bei digitalen Weihnachtsfeiern, Kündigungen unterm Tannenbaum und der Zahlung von Weihnachtsgeld zu beachten ist, erklärt Michael Riedel.
Corona und trotzdem eine Weihnachtsfeier? Nicht erlaubt, erklärt Michael Fuhlrott im Interview. An einer digitalen Ersatzveranstaltung müssen Mitarbeiter in der Regel nicht teilnehmen – und ins Büro fahren erst recht nicht.
Sonderleistungen für Arbeitnehmer einzudampfen, birgt für Unternehmen viel Einsparungspotenzial. Wann kollektivrechtlich vereinbarte Begünstigungen dieser Art verändert werden können, erläutern Markus Künzel und Michaela Felisiak.
Das BSG hat entschieden, dass jährlich einmal gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht das Elterngeld erhöhen. Die Zahlungen würden lohnsteuerlich als sonstige Bezüge gelten.
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Zwischen Juni und August sind selbst interessante Nachrichten schnell dem Sommerloch-Spott ausgesetzt. Dabei ist der Advent viel schlimmer. Rechtsfragen zu Weihnachtsfeier, Winterreifen und Tieren als Weihnachtgeschenk.
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Kann man den Mindestlohn umgehen, indem Urlaubs- und Weihnachtsgeld darauf angerechnet wird? Nicht unbedingt, entschied das BAG. Auf den Zweck der Zahlungen komme es an. Und damit auch auf die Formulierung, erklärt Jochen Keilich.
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Das LArbG Berlin-Brandenburg hat in mehreren jetzt veröffentlichten Urteilen entschieden, dass eine Änderungskündigung zur Streichung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld nach Einführung des Mindestlohns unwirksam sein kann.
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