Das BVerfG hat zwar die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil zum Thüringer Paritätsgesetz abgewiesen. Einige Aussagen in Sachen Parität und Unterrepräsentanz von Frauen im Parlament finden sich aber in Entscheidung.
Vor den Wahllokalen kam es zu endlosen Schlangen, Briefwahlunterlagen ließen auf sich warten, Stimmzettel waren falsch oder fehlten – diese und weitere Pannen bei der Berliner Wahl muss nun der Berliner VerfGH prüfen.
Nachdem mehrere Bürger Berlins wegen verschiedensten Pannen nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen konnten, legte der Bundeswahlleiter nun Einspruch gegen die Gültigkeit der Bundestagswahl 2021 ein.
Die zahlreichen Pannen und Probleme bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus haben ein juristisches Nachspiel. In zwei Wahlkreisen muss womöglich die Wahl wiederholt werden.
"Die PARTEI lässt die Wahl wiederholen", schreibt Martin Sonneborn auf Twitter. Das ist ernst gemeint: Mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern sollen die Unregelmäßigkeiten bei der Wahl in Berlin vor die Verfassungsgerichte gebracht werden.
Drei Wahlen, ein Volksentscheid, fünf Stimmzettel, sechs Kreuze – die Stimmabgaben in Berlin am Sonntag waren für die Wähler zeitaufwendig und mit Pannen behaftet. Eine Wiederholung der Wahl wird es aber nicht geben.