Ist das Berliner Abgeordnetenhaus jetzt bis zur Wiederholung der Wahl noch handlungsfähig? Der Wissenschaftliche Dienst bejaht das, der Verfassungsgerichtshof befasst sich mit der Frage aber auch nochmal.
Mit der Entscheidung, in ganz Berlin die Wahl zu wiederholen, geht der VerfGH weiter als gedacht. Ein Sondervotum macht deutlich, dass man über die Begründung des Gerichts streiten kann.
Die Pannenserie bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin bleibt nicht ohne Konsequenzen - die Wahl soll nach einem Bundestagsbeschluss teilweise wiederholt werden. Das letzte Wort könnte aber in Karlsruhe gesprochen werden.
Genau ein Jahr ist die "Pannenwahl" in Berlin her. Nun beschäftigt sich ab Mittwoch der VerfGH Berlin damit. Wie lange die Verhandlungen dauern, ist unklar – theoretisch hätten hunderte Verfahrensbeteiligte das Recht auf Stellungnahme.
Nach zahlreichen Pannen in diversen Berliner Wahllokalen hat sich die Ampel darauf verständigt, in 400 von 2.300 Wahllokalen der Hauptstadt die Bundestagswahl wiederholen zu lassen. Der CDU/CSU geht das nicht weit genug.
Die Eckpunkte für ein neues Wahlrecht stehen. Das Parlament wird von 736 auf 598 Sitze verkleinert, aber nicht jeder Wahlkreisgewinner zieht dann auch in den Bundestag ein. Verfassungsrechtlich final geprüft ist der Vorschlag noch nicht.
Nach den Wahlpannen vom 26. September in Berlin sind noch zahlreiche Fragen offen. Nun erklärt die Wahlleiterin, dass auch sie nicht alle beantworten kann.
SPD, Grüne und FDP wollen den Bundestag von 736 auf 598 Sitze verkleinern und haben hierfür einen ersten Vorschlag präsentiert. Die daran geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt Staatsrechtler Florian Meinel nicht.