Die Schleswig-Holsteiner müssen ihren Landtag bis spätestens 30.9.2012 und damit zwei Jahre früher wählen als geplant. Dies entscheid das LVerfG. Zusätzlich verlangte das Gericht, das Wahlgesetz bis zum 31.5.2011 zu ändern. Die derzeitige Mehrheit…
Artikel lesen