Das VG Wiesbaden erlaubte die Veröffentlichung von Briefwählerbefragungen durch das Institut Forsa. Der Bundeswahlleiter legte Beschwerde beim VGH ein. Bis darüber entschieden ist, darf Forsa keine derartigen Umfragen veröffentlichen.
Das VG Chemnitz hat sich zuletzt mit "Hängt die Grünen"- Plakaten auseinandergesetzt. Nun folgte ein Beschluss zu Wahlplakaten der Satirepartei "Die Partei". Sie dürfen hängen bleiben, befand das VG.
Die Bedeutung von Umfragen vor der Bundestagswahl wird zunehmen. Das VG Wiesbaden hat Forsa im Streit mit dem Bundeswahlleiter Recht gegeben. Und die Entscheidung verfassungsrechtlich begründet.
Die Befragungen von Briefwählern dürfen in die "Sonntagsfrage" des Meinungsforschungsinstituts Forsa einbezogen und veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren entschieden.
Wie wird es mit einem der zentralen Projekte des Wirtschaftsstrafrechts nach der Wahl weitergehen? Die Unternehmenssanktionen müssen wieder auf die Agenda, aber mit neuen Ideen, meinen Matthias Jahn und Charlotte Schmitt-Leonardy.
In Zwickau darf eine rechtsextreme Partei weiter Wahlwerbung mit "Hängt die Grünen"-Plakaten machen, entschied das VG Chemnitz in einem Eilverfahren. Es sieht darin ein "kommunikatives Anliegen", die Grünen hingegen einen "Mordaufruf".
Dürfen Forschungsinstitute wie Forsa Ergebnisse der Sonntagsfrage veröffentlichen, wenn die Befragten schon per Briefwahl gewählt haben? Mit dieser Frage muss sich aktuell das Verwaltungsgericht Wiesbaden befassen.
Die AfD hat keinen Nutzungsanspruch für eine Wahlkampfveranstaltung im Volkspark Rheinhausen - auch wenn dort regelmäßig Veranstaltungen des SPD-Ortsvereins stattfinden. Das hat das OVG NRW entschieden.