Die AfD-Fraktion ist mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert und hat sich deswegen an das BVerfG gewandt. Das entscheidet am Donnerstag, ob ihre Kandidaten zumindest vorläufig eingesetzt werden.
Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Wahl von FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen als "unverzeihlich". Sie müsse "rückgängig gemacht werden". Laut BVerfG sind diese Aussagen verfassungswidrig.
Auch, wenn britische Staatsangehörige weit vor dem Brexit in die EU gezogen sind, haben sie dort kein aktives und passives Wahlrecht mehr – schließlich sind sie keine Unionsbürger mehr. Das hat der EuGH entschieden.
Wurde eine Partei nicht anerkannt und daher nicht zur Wahl zugelassen, kann sie per Nichtanerkennungsbeschwerde vor das BVerfG ziehen. Das prüft dann aber nur die korrekte Anwendung einfachen Rechts, nicht dessen Verfassungsmäßigkeit.
Der Bundestag hat den Bayreuther Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Wolff wird die Nachfolge von Andreas Paulus im Ersten Senat antreten.
Nach den Wahlpannen vom 26. September in Berlin sind noch zahlreiche Fragen offen. Nun erklärt die Wahlleiterin, dass auch sie nicht alle beantworten kann.
SPD, Grüne und FDP wollen den Bundestag von 736 auf 598 Sitze verkleinern und haben hierfür einen ersten Vorschlag präsentiert. Die daran geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt Staatsrechtler Florian Meinel nicht.
Auch nach acht Monaten beschäftigen die Wahlen vom September 2021 Politik und Justiz weiter. Ob Berlin neu abstimmen muss, ist noch unklar. Die Bundestagswahlen und die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind dabei unterschiedlich zu betrachten.