Nach zahlreichen Pannen in diversen Berliner Wahllokalen hat sich die Ampel darauf verständigt, in 400 von 2.300 Wahllokalen der Hauptstadt die Bundestagswahl wiederholen zu lassen. Der CDU/CSU geht das nicht weit genug.
Die Eckpunkte für ein neues Wahlrecht stehen. Das Parlament wird von 736 auf 598 Sitze verkleinert, aber nicht jeder Wahlkreisgewinner zieht dann auch in den Bundestag ein. Verfassungsrechtlich final geprüft ist der Vorschlag noch nicht.
Kleine Parteien wie die ÖDP müssen in der Regel Unterschriften sammeln, um bei Wahlen antreten zu können. Wie viele Unterschriften, das hätte in der Corona-Pandemie angepasst werden müssen, rüffelten Thüringens VerfGH nun den Landtag.
Die AfD-Fraktion ist mit ihren Kandidaten für den Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen gescheitert und hat sich deswegen an das BVerfG gewandt. Das entscheidet am Donnerstag, ob ihre Kandidaten zumindest vorläufig eingesetzt werden.
Ex-Bundeskanzlerin Angela Merkel bezeichnete die Wahl von FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten von Thüringen als "unverzeihlich". Sie müsse "rückgängig gemacht werden". Laut BVerfG sind diese Aussagen verfassungswidrig.
Auch, wenn britische Staatsangehörige weit vor dem Brexit in die EU gezogen sind, haben sie dort kein aktives und passives Wahlrecht mehr – schließlich sind sie keine Unionsbürger mehr. Das hat der EuGH entschieden.
Wurde eine Partei nicht anerkannt und daher nicht zur Wahl zugelassen, kann sie per Nichtanerkennungsbeschwerde vor das BVerfG ziehen. Das prüft dann aber nur die korrekte Anwendung einfachen Rechts, nicht dessen Verfassungsmäßigkeit.
Der Bundestag hat den Bayreuther Staatsrechtler Heinrich Amadeus Wolff zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt. Wolff wird die Nachfolge von Andreas Paulus im Ersten Senat antreten.