Die Waffenbehörde darf einem Mann nicht die Waffenbesitzkarte entziehen, nur weil er Mitglied in der AfD ist. Dies hat das OVG in Magdeburg entschieden. In dieser Frage sind sich die Gerichte allerdings alles andere als einig.
Behörden hatten einem AfD-LAndtagsabgeordneten den Waffenbesitz untersagt. Das war rechtens, wie nun das VG Düsseldorf auf Grundlage einer Waffengesetzverschärfung entschieden hat.
Schon seit Jahren streiten Heckler & Koch und Haenel über ein Patent. Auch das OLG Düsseldorf entschied abermals zugunsten des schwäbischen Waffenherstellers.
Nach der Razzia bei Reichsbürgern letzte Woche schlug die Bundesinnenministerin vor, das Waffenrecht zu verschärfen. Bundesjustizminister Buschmann lehnt eine Verschärfung allerdings ab.
Aus Angst vor rechtswidrigen Verkäufen von Waffen und NS-Devotionalien wollte die Stadt Gießen eine Waffenbörse verbieten. Doch das VG Gießen ließ die Veranstaltung wegen der Gewerbefreiheit des Veranstalters zu.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat Eckpunkte für ein neues Rüstungsexportkontrollgesetz vorgelegt. Die Eckpunkte haben viele gute Ansätze, findet Sebastian Roßner - ein wesentliches, altbekanntes Problem löse es aber nicht.
Wer zum mittlerweile aufgelösten Afd-"Flügel" gehörte, ist als waffenrechtlich unzuverlässig einzustufen. Der Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis ist deshalb rechtmäßig gewesen, entschied das VG Köln in seinem Urteil.