Auch wenn er bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist: Dem Mitglied eines Rockerclubs fehlt die "waffenrechtliche Zuverlässigkeit". Ein Member des Gremium MC muss nun seine Waffen und den Waffenschein abgeben.
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Eine Lehrerin erfährt von einem fiesen Post auf Facebook und wird lange krank. Der Dienstherr, das Land Nordrhein-Westfalen, fordert das Gehalt von dem Schüler zurück. Zu Unrecht, findet das LG Bonn. 1.000 Euro sind trotzdem fällig.
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Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket zur Verschärfung des Waffenrechts verabschiedet. Besitz und Erwerb auch nur von einzelnen Waffenteilen sollen erschwert werden.
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Vizekanzler Gabriel will den Verkauf von Panzern und Kleinwaffen ins Ausland einschränken. Die Rüstungsfirma Heckler & Koch zieht nun mit einer Untätigkeitsklage gegen die Bundesregierung vor Gericht. Streitobjekt ist das G36 Sturmgewehr.
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Ein Anwalt, der mit einem Hochdruckluftgewehr auf ein Auto schoss, wurde zu einer hohen Haftstrafe verurteilt: Siebeneinhalb Jahre wegen versuchten Mordes.
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Straßengangs und Messerakrobaten haben endlich Rechtssicherheit: Das VG Wiesbaden hat klargestellt, wann ein Butterflymesser ein Butterflymesser ist.
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Ein Jurist als Heckenschütze? Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wirft einem 50-jährigen Anwalt vor, mit einem Gewehr auf parkende und fahrende Autos geschossen zu haben. Laut Anklage versuchter Mord. Am Mittwoch beginnt der Prozess.
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Die Polizei in North Dakota darf Drohnen künftig mit Elektroschockern, Pfefferspray oder Gummigeschoss-Waffen ausstatten und damit auf Verbrecherjagd gehen.
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