Über eine Darknet-Plattform hatte sich der Amokläufer in München 2016 seine Waffe besorgt. Den Betreiber hat das LG Karlsruhe jetzt unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
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Fremdenfeindlich bewarb er Schusswaffen, die er über eine Internet-Plattform von Ungarn aus verkaufte. Nach jahrelangen Ermittlungen ist nun ein mutmaßlicher Rechtsextremist aus Thüringen verurteilt worden.
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Wer die deutsche Rechtsordnung nicht anerkennt, der wird sich womöglich auch nicht an sie halten. Reichsbürgern fehlt deswegen die waffenrechtliche Zuverlässigkeit, entschied das OVG Rheinland-Pfalz.
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Am LG Berlin hat am Donnerstag der Prozess gegen den mutmaßlichen Betreiber des Online-Shops "Migrantenschreck" begonnen. Der Angeklagte soll Waffen über das Internet verkauft haben – zur Verteidigung gegen Asylbewerber.
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Nach der Ermordung Jamal Kashoggis flammt die Diskussion um Rüstungsexporte nach Saudi Arabien erneut auf. Die Politik muss entscheiden, wie sich das Rüstungsexportrecht weiterentwickeln soll, meint Sebastian Roßner.
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Wer als Richter an einem Amtsgericht sitzt, erlebt mitunter Dinge, die man sich nicht ausdenken kann. Dazu zählt sicherlich auch der Fall eines 34-Jährigen, der sich mit einer Pistole ein Wattestäbchen in den Kopf schoss.
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Der jüngste Amoklauf in Florida gibt Anlass, über die unterschiedlichen Waffengesetze in Deutschland und den USA zu diskutieren. Diese sind vor allem Ausdruck verschiedener Staatsverständnisse, erklärt Friedemann Groth.Artikel lesen
Eine US-Organisation will Pläne zur Herstellung von Schusswaffen im Internet zum Herunterladen anbieten. Ermöglicht hat das ein außergerichtlicher Vergleich mit der Regierung von Präsident Trump - die deswegen nun verklagt wird.
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