Nach einer Runde über den EuGH ist die Frage, ob der Rundfunkbeitrag auch in bar gezahlt werden kann, wieder beim BVerwG gelandet. Das sagt: Nur wer kein Girokonto hat, darf in bar zahlen.
Die Pläne für ein Verbot der Kryptowährung Bitcoin durch das Europäische Parlament sind vorerst vom Tisch. Der finale Entwurf für eine Richtlinie für die Erbringung von Krypto-Dienstleistungen wurde entsprechend angepasst.
Das Land Hessen hat Kryptowährungen im Wert von rund 100 Millionen Euro verkauft, die zuvor bei einem Ermittlungsverfahren gegen eine Bande von Drogenhändlern beschlagnahmt wurden.
Zwei Tage lang konnte geboten werden - am Mittwoch erfolgte der Zuschlag. Bei der ersten Online-Versteigerung der Digitalwährung Bitcoin durch die deutsche Justiz wurden Preise deutlich über Kurswert erzielt.
Es geht um Kryptowährungen und Strafrecht, gemeint ist aber nicht Cyber Crime: Thorsten Franke-Roericht und Martin Figatowski finden, dass Juristen differenzieren müssen, und grenzen ein neues Beratungsfeld ein: Crypto Crime.
Das Land NRW will seine beschlagnahmten Bitcoins los werden. Derzeit ist der Kurs so gut, dass ein zweistelliger Millionenbetrag in Euro dahintersteckt. Bei der letzten Veräußerung sah das noch anders aus.
Nach dem EuGH-Generalanwalts darf der Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlt werden. Eine deutsche Regelung für ein Recht auf Barzahlung sei zwar europarechtswidrig. Dennoch dürfte eine solche nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden.
Wer nach der europäischen Fluggastrechteordnung Anspruch auf eine Entschädigung hat, muss sich nicht mit Euros begnügen. Die Zahlung kann in der jeweiligen Landeswährung verlangt werden, stellte nun der EuGH klar.