Besitz von Kinderpornografie soll ein Verbrechen werden – wenn ein tatsächlicher Missbrauch dahintersteht. Die Bundesjustizministerin im Interview über höhere Strafen, Vorratsdatenspeicherung und die Justiz in der Coronakrise.
Die Vorratsdatenspeicherung beschäftigt die europäische Justiz schon seit Jahren. In einem Fall aus Estland hat der EuGH-Generalanwalt nun seine Schlussanträge vorgelegt. Die Sache könnte auch für die deutsche VDS von Interesse sein.
Der Generalanwalt am EuGH hält in seinen Schlussanträgen "allgemeine" Vorratsdatenspeicherungen für unzulässig. Er diskutiert allerdings auch neue Ideen und Ausnahmen, wie Christian Rath darstellt.
Die Betreiber sozialer Netzwerke müssen besser mit den Strafverfolgern zusammenarbeiten, fordern die Justizminister der Länder. Das BMJV soll sich zudem für neue Regeln zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen und Whistleblower besser schützen.
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung liegt auf Eis, eine Entscheidung des BVerfG wird erwartet. Die EU will das umstrittene Instrument wiederbeleben. Ab Montag hat der EuGH nun die Chance, seine Vorgaben von 2016 zu verfeinern.
E-Mail-Anbieter müssen grundsätzlich damit rechnen, in einem Strafverfahren die IP-Adressen ihrer Nutzer an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Dominic Habel und Robert Briske erläutern einen folgenreichen Beschluss des BVerfG.
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Das OVG NRW hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht verstößt. Nun hat das VG Köln die Deutsche Telekom von der Speicherpflicht befreit.
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Vodafone und Telekom drohen Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung. Trotz richterlicher Beschlüsse hatten die Firmen Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben. Kay H. Schumann bewertet die Erfolgsaussichten einer Anklage.
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