Die Betreiber sozialer Netzwerke müssen besser mit den Strafverfolgern zusammenarbeiten, fordern die Justizminister der Länder. Das BMJV soll sich zudem für neue Regeln zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen und Whistleblower besser schützen.
Die deutsche Vorratsdatenspeicherung liegt auf Eis, eine Entscheidung des BVerfG wird erwartet. Die EU will das umstrittene Instrument wiederbeleben. Ab Montag hat der EuGH nun die Chance, seine Vorgaben von 2016 zu verfeinern.
E-Mail-Anbieter müssen grundsätzlich damit rechnen, in einem Strafverfahren die IP-Adressen ihrer Nutzer an die Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Dominic Habel und Robert Briske erläutern einen folgenreichen Beschluss des BVerfG.
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Das OVG NRW hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht verstößt. Nun hat das VG Köln die Deutsche Telekom von der Speicherpflicht befreit.
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Vodafone und Telekom drohen Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung. Trotz richterlicher Beschlüsse hatten die Firmen Handydaten von Tatverdächtigen nicht herausgegeben. Kay H. Schumann bewertet die Erfolgsaussichten einer Anklage.
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Die Sammlung von Telefoniemetadaten deutscher Bürger durch den BND ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt das BVerwG in einem u. a. von Reporter ohne Grenzen angestrengten Verfahren.
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Nach der Entscheidung des OVG NRW in Münster aus der vergangenen Woche reagiert die Bundesnetzagentur: Die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung wird bis zur endgültigen Entscheidung ausgesetzt.
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Das OVG NRW sieht in der im Telekommunikationsgesetz vorgesehenen Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das Unionsrecht. Die pauschale Speicherpflicht widerspreche den Anforderungen, die der EuGH bereits aufgestellt habe.
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