Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist laut EuGH-Generalanwalt nicht mit Unionsrecht vereinbar. Er leitet dies aus der bereits ergangenen Rechtsprechung des EuGH ab. Es könne nur eine Ausnahme für die nationale Sicherheit geben.
Die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung werden aktuell vom EuGH überprüft. Die Union betont währenddessen immer noch die aus ihrer Sicht hohe Priorität dieses Instruments für Ermittler - und kassiert dafür Kritik.
Am Montag begann vor der großen Kammer des EuGH die Verhandlung zur Vorratsdatenspeicherung. Ein Urteil sei aber nicht vor Februar zu erwarten, gab ein Gerichtssprecher an.
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten wollen die Vorratsdatenspeicherung – unbedingt. Der EuGH hält die nur unter engen Voraussetzungen für möglich. Am Montag verhandelt die Große Kammer in fünf Fällen.
Der EuGH wird die deutsche Version der Vorratsdatenspeicherung zum Anlass nehmen, noch einmal grundsätzlich über das von Strafverfolgern begehrte Instrument zu verhandeln. Ein Termin ist für September angesetzt.
Der EuGH hat seine Vorgaben zu einer Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung weiter präzisiert – mit Signalen auch für die deutschen Regelungen. Auf EU-Ebene wird weiter an einer Neuauflage gefeilt.
Sie soll Terror und organisierter Kriminalität vorbeugen, doch gibt es der Vorratsdatenspeicherung gegenüber viele Bedenken. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat nun ein wichtiges Gutachten verfasst.
Die Bundesregierung will höhere Strafen für sexualisierte Gewalt gegen Kinder. Auch der Besitz von kindlichen Sexpuppen soll unter Strafe gestellt werden.