Das Oberlandesgericht Köln entschied im Juni, dass ehrverletzende Äußerungen zu Frauen schlechthin Volksverhetzung sein können – 42 Jahre, nachdem das Landgericht Hamburg die Sache mit der kollektiven Geschlechterehre anders sah.
Die Verurteilung des Bundesvorsitzenden der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" wegen Volksverhetzung ist verfassungsgemäß. Er hatte den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde unter anderem als "frechen Juden-Funktionär" bezeichnet.
Hauptanwendungsfall der Volksverhetzung sei zwar der Schutz von Minderheiten. Nach Sinn und Zweck der Regelung werde aber auch die Menschenwürde von Frauen geschützt, entschied nun das OLG Köln.
Auch wenn die Staatsanwälte bei Plakatslogans wie "Israel ist unser Unglück!" und "Wir hängen nicht nur Plakate!" noch eine straffreie Deutung für möglich halten, dürfen sie nicht von Ermittlungen absehen, so das OLG Karlsruhe.
Der Bundesvorsitzende der rechtsextremen Kleinstpartei "Die Rechte" hatte den Vorsitzenden einer jüdischen Gemeinde als "der freche Juden-Funktionär" bezeichnet. Das war volksverhetzend, entschied das OLG Hamm.
Das OLG München hat entschieden, dass Facebook einen Hass-Post über Angela Merkel und Flüchtlinge löschen durfte. Die Löschung eines Orban-Zitats ging dem Gericht dagegen zu weit. Der Fall könnte bald den BGH beschäftigen.
Zur Europawahl im Mai 2019 warb die NPD mancherorts mit Plakaten mit der Aufschrift "Migration tötet". Die Frage, ob diese Aussage eine Volksverhetzung ist, beschäftigte nun das nächste Gericht.
"Migration tötet" sei eine empirisch zu beweisende Tatsache, hieß es kürzlich in einem Urteil des VG Gießen zu entsprechenden NPD-Wahlplakaten. Nun äußert sich der Richter.