Im Bundestagswahlkampf 2021 hatten Plakate einer rechtsextremen Kleinstpartei mit der Aufschrift "Hängt die Grünen!" für Wirbel gesorgt. Nun hat das Amtsgericht Zwickau ein Urteil gesprochen.
Ein Immobilienmager, der ein Bild eines Konzentrationslagers mit der Aufschrift "Impfen macht frei" auf Facebook geteilt hat, muss eine Geldstrafe zahlen. Das BayObLG hat entschieden, dass das volksverhetzend war.
Ein rechter Politiker beschimpfte Journalisten mit den Worten "Judenpresse, Judenpack". Die StA Braunschweig stellte das Verfahren wegen Beleidigung und Volksverhetzung aber ein. Journalisten seien keine klar abgrenzbare Personengruppe.
Ein evangelikaler Pastor hatte Homosexuelle als Verbrecher beschimpft und wurde zunächst wegen Volksverhetzung verurteilt, in der Berufung aber freigesprochen. Jetzt entschied das OLG Bremen in der Revision: Der Freispruch wird aufgehoben.
HateAid wird gemeinsam mit der European Union of Jewish Students eine Klage gegen Twitter einreichen. Ziel ist die Entfernung antisemitischer und volksverhetzender Inhalte auf dem sozialen Netzwerk, Twitter sei dabei nicht konsequent genug.
Martin Kohlmann, Chemnitzer Anwalt und Vorsitzender der rechtsextremen Kleinstpartei "Freie Sachsen", verliert erneut vor Gericht. Das AG Chemnitz wertet eine seiner Reden als Volksverhetzung.
Wer Völkermord oder Kriegsverbrechen öffentlich "gröblich" verharmlost, dem drohen künftig bis zu drei Jahre Haft wegen Volksverhetzung. Eine entsprechende Ausweitung von § 130 StGB beschloss die Ampel am Donnerstagabend im Bundestag.