In Zwickau darf eine rechtsextreme Partei weiter Wahlwerbung mit "Hängt die Grünen"-Plakaten machen, entschied das VG Chemnitz in einem Eilverfahren. Es sieht darin ein "kommunikatives Anliegen", die Grünen hingegen einen "Mordaufruf".
Eigentlich sah die Staatsanwaltschaft Zwickau keinen Grund für Ermittlungen wegen Wahlplakaten einer rechtsextremen Partei mit dem Slogan "Hängt die Grünen!". Jetzt muss sie aber doch ermitteln.
Die sozialen Medien sind zum Tatort für Beleidigungen und Bedrohungen geworden. Strafrechtlerin Elisa Hoven hat erforscht, wie sich digitaler Hass auf den Facebook-Kommentarseiten großer Zeitungen in den letzten Jahren entwickelt hat.
Weil es den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt habe, hat die Stadt Mönchengladbach zu Recht ein Wahlplakat der NPD abhängen lassen. Das hat das OVG NRW entschieden und Revision zum BVerwG zugelassen.
Gerade vor Wahlen nehmen Straftaten im Bereich politisch motivierter Kriminalität und Hass und Hetze vor allem im Netz zu. Zwei zusätzliche Staatsanwälte setzt Brandenburg deshalb ein.
Auch in dritter Instanz hat ein wegen Volksverhetzung verurteilter Mann keinen Erfolg gehabt. Weil er den Holocaust geleugnet hatte, war er zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt worden.
Sexueller Kindesmissbrauch tritt nicht nur häufiger auf, es werden auch immer mehr Anleitungen dazu gefunden. Deren Besitz und Verbreitung soll nun unter Strafe gestellt werden. Interessenvertreter begrüßen den Entwurf des BMJV.
Das LKA hat einen Verdächtigen in der "NSU 2.0"-Drohschreibenserie festgenommen. Er steht unter dringendem Verdacht, die anonymen Schreiben unter anderem an eine Anwältin verfasst zu haben - aber es bleiben Fragen.