Mehrere Menschen aus Gaza haben beim VG Berlin beantragt, die Waffenlieferungen an Israel per Anordnung zu stoppen. Nun deutet sich eine Überraschung an: Das Gericht hält die Eilanträge wohl für zulässig – und droht einen Hängebeschluss an.
Im Eilverfahren wollte Nicaragua die Waffenlieferungen an Israel stoppen. Der Vorwurf: Deutschland begehe Beihilfe zum Völkermord. Der IGH hat den Eilantrag abgelehnt – und verweist u.a. auf die tatsächlich genehmigten Waffenexporte.
Rechtsprofessorin Nora Markard und Journalist Ronen Steinke erzählen anhand von Fällen, wo Menschen unter Recht leiden und wie sie das ändern könnten. Hochaktuell und lesenswert – und ein Anstoß zum Aktivismus?
Am letzten Tag der Anhörungen vor dem IGH trat Deutschland dem Vorwurf der Beihilfe zum Völkermord entschieden entgegen. Nicaraguas Klage sei auf falsche Fakten gestützt. Liefert Deutschland in Wahrheit kaum Kriegswaffen an Israel?
Bei der Anhörung im Eilverfahren vor dem IGH legte Nicaragua seine Position dar. Deutschland wisse, dass Israel schwere Völkerrechtsverbrechen begehe – und liefere trotzdem Waffen, so der Vorwurf.
Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zum Völkermord vor. Am Montag beginnen die Anhörungen. Kann der IGH eine Entscheidung treffen, ohne dass Israel an dem Verfahren beteiligt ist?
Trotz wachsender Kritik an Israels Kriegsführung hält die Bundesregierung an der Genehmigung von Waffenexporten fest. Per Eilantrag beim VG Berlin wollen drei Palästinenser diese Praxis beenden. Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg?
Durch Waffenlieferungen an Israel und die Streichung von Hilfsmitteln für die Palästinenser verstoße Deutschland gegen die Völkermordkonvention, so der Vorwurf aus Nicaragua. Der IGH hat jetzt die Termine für die Anhörungen festgelegt.