Trotz wachsender Kritik an Israels Kriegsführung hält die Bundesregierung an der Genehmigung von Waffenexporten fest. Per Eilantrag beim VG Berlin wollen drei Palästinenser diese Praxis beenden. Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg?
Durch Waffenlieferungen an Israel und die Streichung von Hilfsmitteln für die Palästinenser verstoße Deutschland gegen die Völkermordkonvention, so der Vorwurf aus Nicaragua. Der IGH hat jetzt die Termine für die Anhörungen festgelegt.
Südafrika begründet seinen nun dritten Eilantrag mit einer "weitverbreiteten Hungersnot" in dem abgeriegelten Küstenstreifen. Israel beantragt die Abweisung des Antrags und wirft Südafrika vor, als rechtlicher Arm der Hamas zu fungieren.
Ein Gutachten des IGH soll klären, ob Israels Besatzungspolitik rechtmäßig ist. Palästina sieht darin Verletzungen des Selbstbestimmungsrechts und Apartheid, Israel sieht einen Missbrauch des Völkerrechts. Am Montag endeten die Anhörungen.
Im BMJ diskutierten hochrangige Politiker, Staatsanwälte und Vertreter von NGOs über die strafrechtliche Aufarbeitung des Ukraine-Krieges – auf nationaler und internationaler Ebene. Marco Buschmann richtete deutliche Worte nach Russland.
Keine Projektion auf das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin: Die Beeinträchtigung der Würde der diplomatischen Mission wiege schwerer als die der Meinungsfreiheit der Demonstrierenden, so das VG Berlin.
Seit über 50 Jahren besetzt Israel das Westjordanland und Ost-Jerusalem. Palästina wirft Israel Verstöße gegen das Selbstbestimmungsrecht und das Apartheidsverbot vor. Seine Vertreter fanden bei den Anhörungen in Den Haag deutliche Worte.
Medienberichten zufolge plant Russland, Atomwaffen im Weltraum zu stationieren, um Satelliten auszuschalten. Der Weltraumvertrag von 1967 verbietet die Installation von Atombomben, Anti-Satelliten-Waffen könnten aber zulässig sein.