Heute vor 20 Jahren nahm der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag seine Arbeit auf. Trotz anhaltender Kritik ist seitdem viel passiert und die Rolle des IStGH ist ob des russischen Angriffskrieges aktueller denn je.
Die Verbrechen des IS, des Assad-Regimes oder zuletzt in der Ukraine: Durch das Weltrechtsprinzip können Taten aus der ganzen Welt auch in Deutschland verfolgt werden. Aber wird das auch getan? Kritik gibt es an der Auswahl der Fälle.
Kurz vor den Wahlen in NRW haben Politiker der Ampel für Herbst das versprochene Gesetz zur Cannabis-Legalisierung angekündigt. Doch dieses könnte u.a. gegen EU-Recht verstoßen. Robin Hofmann warnt daher vor einem Desaster wie bei der Maut.
Der Kosovo will Mitglied im Europarat werden. Ob das gelingt, ist aber ungewiss. Die Eigenstaatlichkeit der Balkan-Republik wird nicht überall anerkannt.
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International geht in einem jetzt vorgestellten Bericht davon aus, dass Russland systematisch Kriegsverbrechen in der Ukraine begeht.
Das Urteil des OLG Koblenz im weltweit ersten Prozess zur Staatsfolter in Syrien ist rechtskräftig. Der BGH sah keine Rechtsfehler bei der Strafzumessung.
Seit Wochen bittet die Ukraine um militärische Unterstützung, auch in Form von Rüstungsgütern. Inzwischen scheint Deutschland bereit, auch schwere Waffen zu liefern. Simon Gauseweg fragt, wie weit man dabei gehen darf.
Fünf Wochen nach Kriegsbeginn laufen Verhandlungen zwischen Russland und der Ukraine. Die Ukraine verlangt Sicherheitsgarantien, Russland fordert die ständige Neutralität der Ukraine. Stefan Oeter erklärt im Interview, was das bedeutet.