Nicaragua wirft Deutschland Beihilfe zum Völkermord vor. Am Montag beginnen die Anhörungen. Kann der IGH eine Entscheidung treffen, ohne dass Israel an dem Verfahren beteiligt ist?
Trotz wachsender Kritik an Israels Kriegsführung hält die Bundesregierung an der Genehmigung von Waffenexporten fest. Per Eilantrag beim VG Berlin wollen drei Palästinenser diese Praxis beenden. Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg?
Weil sie die fünfjährige Tochter ihrer "Haussklavin" in der Mittagshitze sterben ließ, wurde IS-Rückkehrerin Jennifer W. zu 14 Jahren Haft verurteilt. Ihre Revision hat der BGH verworfen, das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.
Durch Waffenlieferungen an Israel und die Streichung von Hilfsmitteln für die Palästinenser verstoße Deutschland gegen die Völkermordkonvention, so der Vorwurf aus Nicaragua. Der IGH hat jetzt die Termine für die Anhörungen festgelegt.
Nicaragua wirft Deutschland Verstöße gegen die Völkermordkonvention vor. Durch Waffenlieferungen an Israel und die Streichung der Hilfsmittel begünstige es einen Genozid im Gazastreifen. Nun muss der Internationale Gerichtshof entscheiden.
Israel plant eine Militäroffensive in Rafah, wo sich 1,3 Millionen Menschen aufhalten. Um das zu verhindern, rief Südafrika den IGH an. Dieser lehnte den Antrag nun ab. Weitere Schutzmaßnahmen anzuordnen, sei nicht notwendig.
Südafrika hat einen weiteren Eilantrag beim IGH gestellt, um Israels geplante Bodenoffensive im Süden Gazas zu stoppen. Israel hält den Antrag für missbräuchlich. Denn über Sofortmaßnahmen habe der IGH erst kürzlich entschieden.
Die Niederlande beliefern Israel mit Kampfjet-Ersatzteilen. Das muss aufhören, entschied ein Berufungsgericht. Es drohe eine Mitverantwortung für etwaige Völkerrechtsverstöße in Gaza. Die deutsche Regierung steht vor der gleichen Frage.