Ein Pfälzer Apotheker soll massenweise Opioide und K.O.-Tropfen für den illegalen Darknet-Handel abgezweigt haben. Das VG Neustadt a. d. Weinstraße bestätigt nun per Eilbeschluss: Die Betriebserlaubnis ist weg – und zwar mit sofortiger Wirkung.
Ein Lehrer verliert nach einer Beziehung zu einer 14-jährigen Schülerin endgültig sein Beamtenverhältnis. Das OVG Lüneburg wertete Küsse und Umarmungen als sexuelle Handlungen und sah das Vertrauen in die Integrität des Mannes als zerstört an.
Eine Verlängerung der Frist zur Berufungsbegründung wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Weil anhängige Anträge auf Tatbestands- oder Protokollberichtigung dafür nicht genügen, darf ein Anwalt auch nicht auf die Fristverlängerung vertrauen.
Eine Hamburger Amtsleiterin pocht auf Einhaltung des Rechts und wird wenig später versetzt. Das VG Hamburg stuft die Abordnung als rechtswidrig ein, doch nun könnten der Beamtin Gespräche ihres Anwalts mit der Presse zum Verhängnis werden.
Der Käufer eines Gebrauchtwagens ließ sich mit einem selbst verfassten Kaufvertrag sehr vorteilhafte Garantieansprüche einräumen, die ein vermeintlicher Verkäufer unterzeichnete. In diesem Fall ist der Käufer nicht schutzwürdig, so das OLG.
Ein Ehemann, der von seiner Frau ihr E-Mail-Passwort bekommt, handelt mit Anscheinsvollmacht und kann für sie Verträge schließen. In einem kostspieligen Versicherungsfall wird das nun ärgerlich teuer für die Hauseigentümerin.
Ein überforderter Beamter hatte Akten in den Fluss Fulda geworfen und wurde deswegen strafrechtlich verurteilt. Er durfte deshalb auch aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, entschied das VG Wiesbaden.
Olaf Scholz verliert, wie erwartet, die Vertrauensfrage im Bundestag. Damit ist der Weg frei für Neuwahlen, formal liegt der Spielball aber bei Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Wie es nun weitergeht.