Eventim darf zukünftig keine Verträge mehr mit Veranstaltern schließen, die dem Unternehmen den exklusiven Ticketvertrieb einräumen. So werde nämlich die Marktmacht zulasten des Wettbewerbs ausgenutzt, befand das BKartA.
Artikel lesen
In einem Vertrag war vereinbart, dass der Pächter ein Vorpachtrecht haben soll. Eine klare Sache? Mitnichten: Der BGH entschied nun, dass der Verpächter die wirtschaftlichen Nachteile dieser Klausel nicht hinreichend erkennen konnte .
Artikel lesen
Legal Chatbots und Vertragsgeneratoren sind in aller Munde. Aber sind diese und andere Legal-Tech-Angebote auch zulässig? Dr. Frank R. Remmertz und Nico Kuhlmann haben neben Antworten auch Vorschläge für ein sichereres Recht.
Artikel lesen
Claudia Otto ist Anwältin. Außerdem gibt sie eine Zeitschrift heraus, forscht, baut Webseiten und startet Legal-Tech-Projekte. Ihr derzeitiges Lieblingsthema ist die Blockchain. Zu der hat sie eine klare Haltung: Für Anwälte ist das nichts.
Artikel lesen
Bescheren die Gutscheinhefte Restaurants nur Geizkragen oder auch neue zahlende Gäste? Gastronomen sind da sehr unterschiedlicher Meinung. Sicher ist: Der Verlag muss sich mit Strafen zurückhalten.
Artikel lesen
2014 entschied der BGH: Banken dürfen von Verbrauchern keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren verlangen. Nun machten die Karlsruher Richter weiter und entschieden, dass entsprechende Klauseln auch gegenüber Unternehmern unwirksam sind.
Artikel lesen
Ab wie vielen Bauten spricht man von einem eigenen Ortsteil? Wie werden Bebauungspläne kategorisiert? Und haben Sie eine Ahnung davon, was die Reform des Bauvertragsrechts bringen soll? Testen Sie sich im aktuellen LTO-Rechtsquiz.
Artikel lesen
Weil die Bundesdruckerei ihre Reisepässe fälschlicherweise als abhandengekommen gemeldet hat, konnte eine Familie nicht in die USA einreisen. Für den Behördenfehler kann aber auch der Reiseveranstalter nichts, entschied der BGH.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.