Hunderte von Autos fahren quer durch Berlin, viele mit russischen Fahnen - an dem Tag, an dem Gräueltaten an Zivilisten in der Ukraine die Welt erschüttern. Politik und Polizei zeigten sich entsetzt, können es aber nicht verbieten.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser durfte dazu appellieren, sich nicht gleichzeitig an vielen Orten gegen die Corona-Maßnahmen zu versammeln. Denn damit wollte sie lediglich auf die erschwerte Arbeit der Polizei hinweisen, so das VG Berlin.
Nachdem das VG das präventive Versammlungsverbot der Stadt Cottbus noch aufgehoben hatte, hat das OVG Berlin-Brandenburg dieses nun bestätigt. Die "Spaziergänge" gegen die Corona-Politik bleiben damit verboten.
Auch in dieser Woche beschäftigten "Corona-Spaziergänge" die Justiz. Der VGH Baden-Württemberg hat jetzt der Stadt Karlsruhe Recht gegeben, nachdem das erstinstanzliche VG die Sache noch anders bewertet hatte.
Die "Montagsspaziergänge" und die Reaktionen durch Städte und Gemeinden haben das BVerfG erreicht. Fürs Erste stellte die Kammer nur eine Folgenabwägung im Versammlungsrecht an. Die entscheidende Rechtsfrage bleibt offen.
Der BayVGH hat am Mittwoch die 2G-Regel im Einzelhandel ausgesetzt, Versammlungen ohne Anmeldung bei den Behörden bleiben aber verboten, entschied das Gericht in zwei Eilverfahren.
Die "Corona-Spaziergänge" beschäftigen weiter Versammlungsbehörden und Justiz. Anders als andere Gerichte sieht das VG Stuttgart zwar kein schwieriges Rechtsproblem, aber einen ziemlich klaren Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit.
Eilantrag gegen 'Montagsspaziergangs'-Verbot erfolglos: Sperrt eine Spezialregelung im Infektionsschutzgesetz das Verbot von Versammlungen? Auch das erste OVG sieht ein Problem im Verhältnis zum Versammlungsgesetz – und stellt Hilfsüberlegungen an.