Sogenannte Protestcamps können der Versammlungsfreiheit unterfallen, so das BVerwG. Voraussetzung ist allerdings ein Bezug der Camps zur Meinungskundgabe der Versammlung oder ihre logistische Notwendigkeit.
Eine weitere Kammer des VG Berlin hat entschieden, dass pro-palästinensiche Demos in Berlin verboten bleiben, da diese "hochgradig israelfeindlich" seien.
Am Montag noch hatte das VG Berlin entschieden, dass für kleine Versammlungen kein Verbot von Ukraine-Flaggen gilt. Das OVG hält das aber doch für möglich. Das Pauschalverbot gilt damit wieder.
Obwohl ein Protestcamp anlässlich des G20-Gipfels 2017 in Hamburg auf der Elbinsel Entenwerder laut Gericht stattfinden durfte, blockierte die Polizei den Zugang zum Gelände. Das war rechtswidrig, wie nun das VG Hamburg entschied.
Bei Demonstrationen palästinensischer Gruppen gegen die Politik Israels ist es vor einer Woche zu antisemitischen Rufen sowie Stein- und Böllerwürfen auf Polizisten gekommen. Das VG bestätigte nun das Verbot einer weiteren Demo.
Auf einer Demo, die sich angeblich gegen die "Diskriminierung von Zitronenlimonade" richtet, dürfen keine T-Shirts mit übergroßen "Z"-Symbolen getragen werden. Das OVG sieht darin eine Billigung des russischen Angriffskriegs.
Anders als die Stadt Augsburg meint, war das dortige Klimacamp im Juli 2020 eine Versammlung. Das hat der BayVGH entschieden. Ein Bescheid zwecks Auflösung durch die Polizei sei rechtswidrig gewesen.
Weil er mit Klimaaktivisten an seiner Hochschule unangemeldet einen Baum besetzt hatte, um sich für sparsameres Heizen einzusetzen, hat das AG Ravensburg einen Professor wegen Verstoßes gegen das VersG zu einer Geldstrafe verurteilt.