Rückstau auf der Autobahn, Gefahr durch gegenläufige Versammlungsströme und Nähe zur Abbruchkante – die Polizei hatte den Ablauf einer Versammlung in Lützerath untersagt und einen Alternativort zugewiesen. Zu Unrecht, so das VG Aachen.
Die Verlegung der Mahnwachen "Keine Räumung von Lützerath" und "Die Kirche(n) im Dorf lassen" auf eine Fläche außerhalb des Orts ist laut VG Aachen voraussichtlich rechtmäßig. In Lützerath sei kein "kommunikativer Verkehr" mehr möglich.
Während die Polizei in Lützerath bereits mit der Räumung begonnen hat, bleiben die Klimaaktivisten vor Gericht mit Eilanträgen weiterhin erfolglos. Auch versammlungsrechtlich sei das Verhalten unzulässig, so das VG Aachen.
Das Eilverfahren gegen die Räumung des von Aktivistinnen und Aktivisten besetzten Lützerath ist erfolglos geblieben. Das OVG-NRW entschied, dass das Aufenthalts- und Betretungsverbot voraussichtlich rechtmäßig ist.
Für die gleiche Aktion von Klima-Aktivisten gab es am Amtsgericht Freiburg einen Freispruch und eine Geldstrafe. Die beiden Richter haben unterschiedliche Rechtsansichten. Christian Rath liegen die Urteile vor.
Seit Januar 2022 gilt in NRW ein umstrittenes Versammlungsgesetz. Die GFF hält das Gesetz für verfassungswidrig und hat sich mit einer Verfassungsbeschwerde und einem Eilantrag an den VerfGH gewandt.
Ein Schöffe sollte seines Amtes enthoben werden, weil er unter anderem Corona-Demonstrationen besucht und organisiert habe. Das sei aber keine grobe Amtspflichtverletzung, entschied das OLG - und lehnte den Antrag ab.
Nachdem Klima-Proteste auf der Autobahn einen Rettungseinsatz verzögert haben sollen, wird scharf über den Umgang mit den Aktionen auf der Straße diskutiert. Die Polizei ermittelt wegen Behinderung von hilfeleistenden Personen.