Vor drei Jahren demonstrierten 3.000 Menschen gegen das neue Versammlungsgesetz in NRW. Der Polizeieinsatz gegen Teilnehmer wurde heftig kritisiert, auch weil Kinder im Polizeikessel waren. Warum die Klagen aber überwiegend erfolglos waren.
Das Verbot der Parole durch die Stadt Freiburg ist rechtens, die Demo könne auch ohne den möglicherweise strafbaren Slogan stattfinden. Das entschied der VGH Mannheim am Mittwochabend, der damit die Vorinstanz korrigierte.
Gegen den AfD-Bundesparteitag 2016 versammelten sich Hunderte Menschen, teilweise vermummt und mit Pyrotechnik. Das war zwar keine Verhinderungsblockade, einkesseln durfte die Polizei sie trotzdem, entschied das BVerwG.
Ein Demo-Veranstalter wehrte sich gegen das präventive Verbot der Parole "From the river to the sea, Palestine will be free". Der VGH gab ihm Recht und kam zu einer anderen Bewertung als einige Staatsanwaltschaften und ein Amtsgericht.
Die Aktivisten der Initiative "Tesla stoppen" müssen ihre Baumhäuser im Wald neben der Tesla-Fabrik in Berlin-Brandenburg erst einmal nicht räumen, so das VG Potsdam am Dienstag im Eilverfahren.
Keine Projektion auf das Gebäude der russischen Botschaft in Berlin: Die Beeinträchtigung der Würde der diplomatischen Mission wiege schwerer als die der Meinungsfreiheit der Demonstrierenden, so das VG Berlin.
Bundesweit begeben sich am Montag Bauern mit ihren Traktoren auf die Straße. Vor dem OVG Berlin-Brandenburg scheiterte die Polizei am Wochenende damit, Auflagen für die Proteste durchzusetzen. Erste Straßen und Autobahnen sind dicht.
Kann das Demonstrationsrecht auf Deutsche beschränkt werden, um Ausländer-Extremismus im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg einzudämmen? Die Antisemitismus-Beauftragte in NRW sorgte mit markigen Worten für Wirbel. Jetzt…