Der EGMR hat Russland zu einer Geldzahlung von 25.000 Euro an einen Demonstranten verurteilt. Die Polizei hatte den Weg des Demonstrationszuges sehr kurzfristig geändert und den Mann, der die vorige Route nahm, festgenommen.
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Wegen eines Verstoßes gegen das Uniformverbot hatte die Staatsanwaltschaft acht Demonstrationsteilnehmer angeklagt. Sie hatten eine Warnweste mit der Aufschrift "Shariah Police" getragen. Das LG hat ein Hauptverfahren nun weitgehend abgelehnt.
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Ensemble-Mitglieder des Mainzer Staatstheaters haben mit ihrem Gesang eine AfD-Kundgebung gestört und wurden dafür angezeigt. Allerdings kommt die Anzeige nicht von der asylkritischen Partei, sondern vom Polizeipräsidium Mainz selbst.
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Die bei den Demonstrationen gegen "Stuttgart 21" im Stuttgarter Schlossgarten ausgesprochenen Platzverweise waren rechtswidrig, entschied das VG Stuttgart. Das Gericht äußerte sich zudem sehr kritisch zum Einsatz eines Wasserwerfers.
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Die Islamfeinde durften am Montag nach erfolglosem Widerstand der Stadt in München demonstrieren. Dafür sorgte der VGH am Abend. Schließlich kamen nur etwa 100 Teilnehmer, dafür aber tausende Gegendemonstranten.
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Ob nun nur "besorgte Bürger" oder Rechtsextreme: Eine Pegida-Demo auf den 09. November zu legen, hat jedenfalls einen faden Beigeschmack. Das findet auch die Stadt München und hat die Versammlung verboten.
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Ein Wirt aus dem Ruhrpott wollte sich mit dem Rauchverbot in seiner Kneipe nicht abfinden. Zweimal lud er zum Protestrauchen in seiner Kneipe und kassierte dafür hohe Bußgelder – zu Recht, entschied nun das OLG Hamm.
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Die Kölner "HoGeSa"-Kundgebung am Sonntag darf stattfinden. Das hat das OVG Münster entschieden und damit die Beschwerde der Polizei gegen einen Beschluss des VG Köln abgelehnt.
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